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Das unterschätzte Risiko in Unternehmen. Ihr Kunde geht bankrott und Sie werden zur Kasse gebeten!

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Sie gewähren Ihrem langjährigen Kunden einen kleinen Zahlungsaufschub, weil dieser auf Geld seiner Kunden wartet und deshalb im Moment nicht liquide ist. Eine freundliche Geste - aber VORSICHT!

Geht später Ihr Kunde selbst in Insolvenz, kann der Insolvenzverwalter im Rahmen einer gesetzlich zulässigen Insolvenzanfechtung auch bereits geleistete Zahlungen von Ihnen zurückfordern.

Das Risiko der Forderungsanfechtung kann Sie jederzeit treffen und Ihr Unternehmen in unerwartete Liquiditätsengpässe führen.

 

Das kann teuer werden.

Alle Zahlungen der letzten 4 JAHRE sind anfechtbar.

Regelmäßig werden Zahlungen der letzten Monate vor einer Insolvenz angefochten, um die Insolvenzmasse zu befüllen. Kommt der Insolvenzverwalter dem nicht nach, macht er sich selbst haftbar.

Der Insolvenzverwalter kann auch Zahlungen zurückfordern, die bis zu vier Jahre in der Vergangenheit liegen, wenn er Vorsatz vermutet.

Was ist dabei Vorsatz?

Sowie Sie einem guten Geschäftspartner einen Zahlungsaufschub gewähren, handeln Sie vorsätzlich. Sogar die mangelnde Mahnung offener Forderungen und die fehlende Durchsetzung Ihrer Interessen mit Mahnbescheid usw. kann als vorsätzlich gewertet werden.

Der BGH leitet eine solche Kenntnis bereits aus Beweisanzeichen, wie schleppenden Zahlungen, Ratenzahlungsvereinbarungen oder der Durchführung von Vollstreckungsverfahren ab.

Und jetzt kommt's: Nach aktueller Rechtsprechung liegt die Beweislast unter Umständen sogar bei Ihnen. Sie müssen den Vorwurf des Vorsatzes widerlegen.

Vorsatz wird sofort unterstellt, wenn Unternehmen von Zahlungsschwierigkeiten ihrer Schuldner wussten und sich ggf. Vorteile gegenüber anderen Gläubigern hätten verschaffen können.

Kurzer Exkurs in die Gesetzeswelt

Die Insolvenzanfechtung ist in der Insolvenzordnung geregelt. Gefährlich ist für Sie als Gläubiger § 133 InsO (Vorsätzliche Benachteiligung).

Absatz 1 und 2 lauten:
(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und dass die Handlung die Gläubiger benachteiligte.
(2) Hat die Rechtshandlung dem anderen Teil eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht, beträgt der Zeitraum nach Absatz 1, Satz 1, vier Jahre.

PRAXIS-Beispiel

Einer Ihrer langjährigen und guten Kunden hatte Waren über 150.000 EUR bestellt. Seit Jahren haben Sie bei allen Aufträgen ein Zahlungsziel von vier Wochen vereinbart. Sie erwarten die Zahlung im Juli 2015. Im August rufen Sie freundlich Ihren Kunden an. Es werden weitere vier Wochen vereinbart und Sie geben auf Bitte des guten Kunden nochmals 14 Tage zu. Dafür verspricht er Ihnen, Ihre Zahlung in jedem Fall zu erfüllen. Sie wissen nach dem Telefonat, er kam in die Lage, weil er selbst hohe Zahlungsausfälle verkraften muss. Es scheint ihm nicht gutzugehen. In der Folgezeit kommt es bei den meisten Aufträgen zu Zahlungsschwierigkeiten, aber letztendlich erhalten Sie immer Ihr Geld. Alle sind glücklich.

Zumindest bis zum Dezember 2018, denn dann erhalten Sie eine freundliche Aufforderung, die seit 2014 erhaltenen Zahlung von insgesamt 410.000 EUR an den Insolvenzverwalter zurückzuzahlen.

Sie haben schon mal davon gehört. Aber dass das mal Sie trifft... 410.000 EUR! Das hatten Sie nicht geplant und diese sind auch für Sie nicht einfach zu verkraften.

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Warum brauchen Sie eine Versicherung gegen Insolvenzanfechtungen?

Im Ernstfall bleiben nicht nur auf den offenen Rechnungspositionen sitzen. Wesentlich problematischer, quasi unkalkulierbar und für Sie existenzgefährdend können diese Rückforderungen des Insolvenzverwalters sein.

Es zeigt sich, dass diese Insolvenzanfechtungen mittlerweile ein wachsendes Problem. Bundesverband Crédit Management: Früher waren unter den befragten Unternehmen noch knapp zwei Drittel betroffen. Aktuelle Zahlen belegen, dass mittlerweile das Problem auf mehr als drei Viertel aller Firmen angestiegen ist! Und in rund einem Drittel der Fälle lag die Forderungssumme bei mehr als 100.000 Euro.

Welches Liquiditätsrisiko steckt in Ihren Zahlungen im Zeitraum von vier Jahren?

Wie hilft Ihnen eine Anfechtungsversicherung?

Wir erarbeiten mit Ihnen Ihr Risikoprofil und Sie entscheiden auf Basis Ihrer Risikosituation, in welcher Höhe sich Ihr Unternehmen absichern sollte und buchen ein entsprechendes Sicherheitspaket. Generell stehen am Markt im Moment fünf pauschale Versicherungssummen zur Auswahl:

• 250.000 EUR
• 500.000 EUR
• 1.000.000 EUR
• 2.500.000 EUR
• 5.000.000 EUR
• 10.000.000 EUR

Bis zur Höhe Ihrer Versicherungssumme sind dann jährliche Schäden aus Insolvenzanfechtungen gedeckt – für einen Anfechtungszeitraum von bis zu 4 Jahren.

Zusätzlich werden auch eventuelle Rechtskosten übernommen. Die Prämie richtet sich nach dem Insolvenzrisiko Ihrer Kunden. Eine entsprechende Bonitätsprüfung ist erst ab einer bestimmten Forderungssumme nötig.

Sie können diese Prüfung dann selbst mit dem Bonitätscheck des Versicherers durchführen.

Ihre Vorteile auf einem Blick

  • Schutz vor Verlusten infolge von Insolvenzanfechtungen.
  • Vier (4) Jahre rückwirkende Deckung von angefochtenen Forderungen.
  • Sicherung des Eigenkapitals und der Liquidität.
  • Anteilige Übernahme von Rechtskosten, die im Zusammenhang mit einer Anfechtung entstehen.
  • Rechtliche Unterstützung durch empfohlene Fachexperten.
  • Einfache Handhabung, nur geringer Verwaltungsaufwand.
  • Sieben Versicherungssummen zur Wahl, höhere Summen auf Anfrage.
  • Risikobasierte Prämiengestaltung.

 

Rufen Sie uns an, ehe sich ein Insolvenzverwalter bei Ihnen meldet. Lassen Sie uns geneinsam Ihr Risiko ermitteln und eine für Sie sinnvolle Lösung finden.

Unser Fachgebiet ist es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen. Die üblicherweise am Markt verkauften Standardverträge beinhalten viele Deckungslücken (sogenannte K.O.-Klauseln) und sind für Produktionsunternehmen nicht geeignet.

Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz kostenneutral aufwerten können bzw. Ihre Unternehmensrisiken sinnvoll absichern.

Sie erreichen uns auch per Chat oder telefonisch unter: +49-371-40399-50.

Haben Sie Fragen zu anderen Unternehmensversicherungen oder zur Versicherung der Unternehmerfamilie, dann kommen Sie gern auf uns zu.

Wir stehen Ihnen bei allen Versicherungsfragen oder für Anregungen 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr per Chat, telefonisch unter: +49-371-40399-50, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Gern rufen wir Sie zurück.

 

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